Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Renovierungsarbeiten in einer Ehewohnung - Mitverpflichtung des anderen Ehegatten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ehemann gibt Renovierungsarbeiten in Auftrag: Auch die Ehefrau muss zahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Mitverpflichtung des Ehegatten bei Verträgen über Renovierungsarbeiten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ehemann gibt Renovierungsarbeiten in Auftrag: Auch die Ehefrau muss zahlen! (IBR 2018, 186)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 27.03.2014 - 6 O 117/13
- OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14
- BGH, 22.11.2017 - VII ZR 181/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83
Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14
Mit dem Begriff des Lebensbedarfs knüpft das Gesetz an einen unterhaltsrechtlichen Begriff an (vgl. BGHZ 94, 1 Rz 26).Wenn ein abgeschlossenes Geschäft erkennbar auf einer im Einzelfall erfolgten Abstimmung beider Ehegatten beruht, besteht vielmehr kein Anlass, an der Angemessenheit des Geschäfts zur Deckung des Lebensbedarfs zu zweifeln (vgl. BGHZ 94, 1, RZ 24, 34).
- OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00
Werklohnanspruch gegen Ehegatten)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2015 - 14 U 71/14
Da die Instandsetzung der Wohnräume im Obergeschoß des Anwesens dem elementaren Bedürfnis des Wohnens diente, sind insofern die Voraussetzungen der Vorschrift gegeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000 - 21 U 68/00).